LL.M. Oliver Roesner am 16.08.2011 in Versicherungsrecht
Werden aufgrund eines Anerkenntnisses der Einstandspflicht Leistungen durch einen Berufsunfähigkeitsversicherer erbracht, so steht diesem nach den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen in aller Regel die Möglichkeit offen, das Fortbestehen der Voraussetzungen der Einstandspflicht zu überprüfen.
Im Rahmen dieses sogenannten Nachprüfungsverfahrens treffen den Versicherungsnehmer verschiedene Mitwirkungspflichten.
Konfrontiert mit dem vom Versicherer durchgeführten Nachprüfungsverfahren stellen sich dem Betroffenen zahlreiche Fragen.
Auf einige dieser Fragen und wichtige Punkte im Nachprüfungsverfahren soll nachfolgend im zweiten Teil der Veröffentlichung eingegangen werden.