Information zum Fachanwalt
Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse
und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts in einem
bestimmten Bereich führen darf. Nach einer Statistik der BRAK führen derzeit rd. 17% der Rechtsanwälte
einen Fachanwaltstitel.
Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 BRAO für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht,
das Arbeitsrecht und das Sozialrecht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das
Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet-
und Wohnungseigentumsrecht, das Verkehrsrecht, das Bau- und Architektenrecht, das Erbrecht, das Transport-
und Speditionsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und
Medienrecht sowie das Informationstechnologierecht verliehen werden.
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.