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Rechtsanwalt Holger von der Wehd
D-96515 Sonneberg
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Rechtsanwaltskanzlei von der Wehd
Rechtsanwalt
Holger von der Wehd
Flurstraße 7
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Telefon: 03675429577
Telefax: 03675429578
EMail:
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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schwerpunkte:
Baurecht
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Beiträge in der Fachbibliothek
26.08.2010 -
Der Bauhandwerker muß Einrede der Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten erheben.
26.08.2010 -
Bis wann muß ich bezahlen oder kündigen ? Ist der Samstag ein Werktag?
01.05.2010 -
Zurückbehaltungsrecht - auch bei schwierig aufzukärenden Mängeln
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