Nur kirchliche Trauung – kein Schutz bei Scheidung!
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Rechtsanwältin Dr. Heidi Gacek zum Thema Nur kirchliche Trauung – kein Schutz bei Scheidung!

Artikel - Info

Datum: 08.04.2009
In: Familienrecht
Rechtsanwältin Dr. Heidi Gacek
Kanzlei für Familien- u Erbrecht
D-10117 Berlin
Rechtsanwältin Dr. Heidi Gacek

Nur kirchliche Trauung – kein Schutz bei Scheidung!

Seit dem 01.01.2009 ist ein neu gestaltetes Personenstandsgesetz in Kraft (Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts). Danach ist es im Gegensatz zu früher möglich, sich nur kirchlich trauen zu lassen und auf eine standesamtliche Trauung zu verzichten. Dies stellte nach altem Recht eine Ordnungswidrigkeit dar.

Es will aber gut überlegt sein, ob man trotz des Wegfalls dieser Regelung auf die standesamtliche Trauung verzichtet. Heiraten Partner nur kirchlich, hat dies zur Folge, dass diese Ehe nicht dem staatlichen Eherecht unterliegt. So können weder Unterhalts-, noch Zugewinnaus-gleichs- oder Versorgungsausgleichsansprüche geltend gemacht werden, es besteht kein Ehegattenerbrecht und auch die steuerrechtlichen Regelungen für Ehegatten sind nicht anwendbar.

Ein zuvor geschiedener Partner bleibt trotz (nur) kirchlicher – neuer – Trauung „geschieden“.

Partner einer rein kirchlich geschlossenen Ehe können nicht auf familienrechtlichen Schutz bauen und sollten daher zumindest eine vertragliche Regelung ihrer Beziehung mit anwaltlicher Hilfe vornehmen.

Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar. Durch die Zurverfügungstellung dieser Informationen kommt weder ein Vertrag mit dem Leser zustande, noch kann hierdurch eine fundierte rechtliche Beratung ersetzt werden. Es wird keine Haftung übernommen im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Alle Rechte verbleiben beim Autor, eine Wiedergabe über egal welches Medium bedarf der Erlaubnis.

Rechtsanwalt Berlin

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