Kurz vor Weihnachten 2009 hat der Verfassungsrechtler Murswiek drei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht bezüglich der neuen Erbschaftsteuer eingereicht. Hauptangriffspunkt ist dabei die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes. Nach der Argumentation in den Verfassungsbeschwerden sind nach einer Reform des Grundgesetzes nach der Wiedervereinigung für die Erbschaftssteuer die Bundesländer zuständig, da ihnen auch das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer zufließt. Nur ausnahmsweise hat dann der Bund die Zuständigkeit, wenn dies zur Wahrung der Wirtschafts- und Rechtseinheit erforderlich ist. Dies sei jedoch hier zu verneinen. In den Verfassungsbeschwerden wird auf mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, welche diesbezüglich hohe Anforderungen aufgestellt haben. Die Erbschaftsteuer wird daher aufgrund mangelnder Zuständigkeit als ungerechtfertigter Eingriff in das grundgesetzlich geregelte Erb- und Eigentumsrecht angesehen. Um von einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu profitieren, ist es erforderlich, dass gegen Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide Einspruch unter Bezugnahme auf die Verfahren eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt wird.