Niedrigerer Freibetrag bei Schenkung von in Deutschland gelegenen Grundstücken unter ausländischen Eltern und Kindern ist europarechtswidrig (EuGH, Urteil vom 22.04.2010, Az.: C-510/08; Vorlegendes Gericht: FG Düsseldorf, Beschluss vom 14.11.2008).
Es ist mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach dem EG-Vertrag nicht vereinbar, dass eine unterschiedlich hohe Schenkungssteuer bei Immobilien-Schenkungen von Eltern an ihre Kindern je nachdem besteht, ob Schenker oder Beschenkter zum Zeitpunkt der Schenkung ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder nicht. Nur dann, wenn eine der Parteien bei einer solchen Schenkung einer in Deutschland gelegenen Immobilie einen inländischen Wohnsitz hat, sieht das deutsche Recht einen erhöhten Freibetrag vor. Diese Ungleichbehandlung gegenüber EU-Bürgern, die in anderen Mitgliedstaaten wohnen, kann nicht gerechtfertigt werden, da keine objektiv unterschiedliche Situation vorliegt und die Möglichkeit einer Rechtfertigung restriktiv gehandhabt werden muss.