Was versteht man eigentlich unter "besenrein"?
Juristische Fachartikel auf anwalt-seiten.de

Juristische Bibliothek auf anwalt-seiten.de

Fachartikel von Anwältinnen und Anwälten auf www.Anwalt-Seiten.de
»

Rechtsanwalt Mathias K. Stenger, LL.M. zum Thema Was versteht man eigentlich unter "besenrein"?

Artikel - Info

Datum: 13.01.2007
In: Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Mathias K. Stenger, LL.M.
HEENE & STENGER
D-80469 München
Rechtsanwalt Mathias K. Stenger, LL.M.

Was versteht man eigentlich unter "besenrein"?

In den meisten Mietverträgen findet sich eine Klausel, wonach bei Auszug des Mieters die Mieträume "besenrein" an den Vermieter zurückzugeben sind. Was ist darunter zu verstehen ?

Die Frage wird höchst unterschiedlich beantwortet. Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.06.2006 dazu festgestellt: "besenrein" sind die Räumlichkeiten, wenn grobe Verschmutzungen beseitigt wurden (BGH VIII ZR 124/05, Urteil vom 28.06.2006).

Ob der BGH damit für Rechtsfrieden gesorgt hat, ist fraglich. Denn auch der Begriff der "groben Verschmutzung" ist ja auslegungsbedürftig.

Der BGH hat in seinem Urteil nicht ausdrücklich die Definition des LG Berlin gestützt, wonach "besenrein" bedeutet, dass nach den "gemeinhin anerkannten Regeln der Hausmannskunst" gereinigt wird (GE 04, 1096), was auch immer darunter zu verstehen ist.

Jedenfalls aber ist nach dem LG Berlin nicht "besenrein" eine Wohnung, in der im Ofen eine Pizza zurückgelassen wird.

Ob eine Wohnung bei Rückgabe grobe Verschmutzungen aufweist, wird also im Einzelfall entschieden werden müssen.

Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar. Durch die Zurverfügungstellung dieser Informationen kommt weder ein Vertrag mit dem Leser zustande, noch kann hierdurch eine fundierte rechtliche Beratung ersetzt werden. Es wird keine Haftung übernommen im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Alle Rechte verbleiben beim Autor, eine Wiedergabe über egal welches Medium bedarf der Erlaubnis.

Rechtsanwalt München

Schlagworte

- Rechtsanwalt
- Stenger
- Mathias
- Informationen
- Artikel
- Urteil
- Verschmutzungen
Online Bookmark erstellen: