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Rechtsanwalt Diplom-Kaufmann Christian von der Linden zum Thema Krankenversicherung: Überprüfung deutscher Rentner im Ausland
Artikel - Info
Datum: 17.08.2010
In: Versicherungsrecht
Krankenversicherung: Überprüfung deutscher Rentner im Ausland
Rentner, die dauerhaft im Ausland wohnen, müssen sich dort krankenversichern. Nach inoffiziellen Schätzungen leben bis zu 600.000 sog. Mallorca-Rentner im Ausland, vor allem in Spanien. Um weiterhin in der deutschen Krankenversicherung verbleiben zu können, täuschen viele einen deutschen Hauptwohnsitz vor. Aufgrund einer aktuellen EU-Verordnung sollen die EU-Mitgliedsländer den Wohnort der EU-Ausländer kontrollieren und an die Sozialversicherungen melden. Zu diesem Zwecke können nun z. B. spanische und deutsche Meldebehörden oder Grundbuchämter ihre Daten einfacher abgleichen und entsprechend die Sozialversicherungen informieren. Diese Ämter dürfen auch Strom- und Heizkostenabrechnungen einsehen, um damit den tatsächlichen Wohnsitz zu ermitteln.
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Rechtsanwalt Regensburg