Der grüne Pfeil beim Rechtsabbiegen
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Rechtsanwalt Andreas Schadt zum Thema Der grüne Pfeil beim Rechtsabbiegen

Artikel - Info

Datum: 11.07.2007
In: Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Andreas Schadt
Anwaltskanzlei Andreas Schadt
D-70193 Stuttgart
Rechtsanwalt Andreas Schadt - Kein Photo hinterlegt

Der grüne Pfeil beim Rechtsabbiegen

Wer kennt das nicht: Sie stehen bei roter Ampel und Grünpfeil auf der Rechtsabbiegerspur und ihr Vordermann bleibt trotz Grünpfeil stehen und fährt nicht los.

Soll bzw. darf ich hupen oder die Lichthupe einsetzen?

Nein, denn § 37 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt: Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit Grünpfeil angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen und muss sich so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung ausgeschlossen ist. Der grüne Pfeil erlaubt nach vorherigem Anhalten und vorheriger Sichtkontrolle lediglich das Rechtsabbiegen, eine Pflicht besteht jedoch nicht.

Nach § 16 StVO dürfen Schall- und Leuchtzeichen nur gegeben werden, wer sich oder andere gefährdet sieht oder außerhalb geschlossener Ortschaften überholt. Der Einsatz der (Licht-) Hupe, um den Vordermann zum Rechtsabbiegen zu bewegen, ist daher unzulässig und kann als Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 10 Euro zur Folge haben.

Deshalb kann man in solchen Fällen nur raten, Ruhe zu bewahren und sich zu gedulden.

„Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig, bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern.“ (Konfuzius)

Übrigens: Wer beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vorher nicht angehalten hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von 50 Euro sowie 3 Punkte im Verkehrs-zentralregister in Flensburg.

Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar. Durch die Zurverfügungstellung dieser Informationen kommt weder ein Vertrag mit dem Leser zustande, noch kann hierdurch eine fundierte rechtliche Beratung ersetzt werden. Es wird keine Haftung übernommen im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Alle Rechte verbleiben beim Autor, eine Wiedergabe über egal welches Medium bedarf der Erlaubnis.

Rechtsanwalt Stuttgart

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