Fördermittel aus den USA für deutsche Nonprofits – eine bislang kaum genutzte Chance
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Rechtsanwalt LL.M. Tax (USA) Stefan Winheller zum Thema Fördermittel aus den USA für deutsche Nonprofits – eine bislang kaum genutzte Chance

Artikel - Info

Datum: 01.03.2006
In: Steuerrecht
Rechtsanwalt LL.M. Tax (USA) Stefan Winheller
Nonprofitrecht Medienrecht Kapitalanlegerrecht Wirtschaftsrecht
D-60325 Frankfurt a.M.
Rechtsanwalt LL.M. Tax (USA) Stefan Winheller

Fördermittel aus den USA für deutsche Nonprofits – eine bislang kaum genutzte Chance

Der Beitrag beschäftigt sich mit den lukrativen Möglichkeiten deutscher Nonprofit-Organisationen, in den USA Fördermittel einzuwerben.

Mittel für gemeinnützige Projekte aufzutreiben ist bekanntlich ein mühsames Geschäft, insbesondere angesichts des verstärkten Rückzugs des Staates aus der finanziellen Förderung des dritten Sektors. Alternativen müssen her. Fundraising in den USA ist eine solche: Stiftungen, Privatpersonen und Unternehmen in den USA schütten jedes Jahr Milliardenbeträge an Fördermitteln für gemeinnützige Projekte außerhalb der USA aus. Auch deutsche Nonprofit-Organisationen, gleich welcher Größe, können hiervon profitieren. Nicht ohne Grund weist der Bundesverband deutscher Stiftungen auf die Fundraisingmöglichkeiten in den USA hin (http://www.stiftungsindex.de/usa.htm).

Gleichwohl: An deutschen Organisationen gehen die Fördermittel bislang in der Regel vorbei. Grund hierfür sind im Wesentlichen die fehlende Kenntnis der Möglichkeiten und die rechtlichen Unterschiede zwischen deutschem und U.S.-amerikanischem Gemeinnützigkeitsrecht.

Mit der richtigen rechtlichen Strategie können aber auch deutsche Organisationen auf die U.S.-Fördertöpfe zugreifen. Hierzu sollte die deutsche Organisation zunächst die Anerkennung als gemeinnützig im Sinne des U.S.-Rechts beantragen. Der formelle Ablauf des Anerkennungsverfahrens ist einfach; äußerst kompliziert sind allerdings die inhaltlichen Rechtsfragen, die es dabei zu beachten gilt – Spezialkenntnisse auf dem Gebiet des deutschen und U.S.-amerikanischen Gemeinnützigkeitsrechts sind zwingende Voraussetzung, um das Verfahren erfolgreich zu gestalten. Läuft alles glatt, kann sich die deutsche Organisation nach etwa 4 bis 6 Monaten stolz als „charitable organization“ unter amerikanischem Recht bezeichnen.

Derart mit dem Gütesiegel der U.S.-Gemeinnützigkeit versehen, lassen sich Förderanträge bei U.S.-Stiftungen stellen. Gut in Erinnerung werden vielen Fundraisern noch die bemerkenswert hohen Summen sein, die die Bill & Melinda Gates Foundation kürzlich weltweit für gemeinnützige Projekte verteilte. Glücklich waren diejenigen, die zu den Empfängern gehörten. Wer nicht an den Millionenausschüttungen teilhaben konnte, muss aber nicht verzagen. Es gibt in den USA tausende weitere Stiftungen, deren Zweck allein darauf gerichtet ist, Gelder für gemeinnützige Projekte auszuschütten.

Nicht alle diese Stiftungen spenden freilich ins Ausland, und nicht alle spenden für alle Arten gemeinnütziger Projekte. Mit ein wenig Recherche lassen sich die einschlägigen U.S.-Stiftungen aber schnell orten. Sind die potentiellen Förderstiftungen erst einmal ausgemacht, ist der Aufwand in den Folgejahren gering und besteht im Wesentlichen allein darin, den Stiftungen in regelmäßigen, meist jährlichen Abständen, erneut Förderanträge zukommen zu lassen. So besteht jährlich aufs Neue die Chance auf finanzielle Unterstützung.

Viele deutsche Organisationen wollen bei der Stellung von Förderanträgen bei U.S.-Stiftungen aber nicht stehen bleiben. Sie wollen zusätzlich auch Unternehmen und Privatpersonen in den USA ansprechen und zum Spenden anregen. Vor allem für deutsche Hochschulen, die in den USA Alumni haben, ist dies interessant: Amerikaner sind seit jeher begeisterte Spender und die finanzielle Unterstützung der Alma Mater gehört zum guten Ton. Die traditionell hohe Spendenfreudigkeit der Amerikaner kann neben deutschen Universitäten aber auch allen sonstigen Nonprofit-Organisationen zugute kommen. Vor allem aus dem Kreis der deutschen Community in den USA, die rund 42,8 Millionen (!) Menschen ausmacht (Quelle: US Census Bureau, http://www.census.gov/prod/2004pubs/c2kbr-35.pdf), sind Spenden zu erwarten, wenn es der deutschen Organisation nur gelingt, die Verbundenheit der potentiellen Spenders zu Deutschland anzusprechen. Spendenaufrufe direkt an die deutsche Community lassen sich, wenn entsprechende Adressbestände nicht vorliegen, einfach über die zahlreichen deutschen Medien in den USA schalten.

Um Spenden von Unternehmen und Privaten einzuwerben, sind freilich rechtliche Voraussetzungen zu beachten. Amerikaner (mit Ausnahme von Stiftungen, siehe hierzu bereits oben) spenden in aller Regel nicht direkt ins Ausland, da sie hierfür keinen steuerlichen Spendenabzug erhalten. Nur Spenden an eine U.S.-Organisation sind steuerlich abzugsfähig. Zur Lösung des Problems stehen zwei Alternativen zur Wahl: Entweder gründet die deutsche Organisation in den USA eine Partnerorganisation (bspw. „American Friends of XYZ“, wobei XYZ für den Namen der deutschen Organisation steht) oder sie bedient sich einer bereits bestehenden U.S.-Organisation. In Frage kommt hierfür beispielsweise die amerikanische Nonprofit-Organisation AMERICAN FRIENDS OF GERMANY, Inc. mit Sitz in San Francisco. Sie ist darauf spezialisiert, Spendengelder in den USA in Empfang zu nehmen und an deutsche Nonprofit-Organisationen weiterzureichen. Die Kosten für diesen Service sind minimal (max. 3 % der an die deutsche Organisation ausgeschütteten Spendengelder).

In der Regel ist eine deutsche Organisation, die in den USA Fundraising betreibt, verpflichtet, gegenüber der amerikanischen Finanzverwaltung jährlich eine ausführliche steuerliche Erklärung abzugeben. Dieser Aufwand lohnt sich angesichts der Chancen, die sich der Organisation durch den Zugriff auf den weltweit größten Nonprofit-Markt eröffnen, allemal. Durch entsprechende rechtliche Gestaltung lassen sich die Informationspflichten außerdem meist auf ein angemessenes Maß verringern.

Selten ist in der Juristerei ein pauschaler Rat angebracht. Angesichts der Potentiale, die das Fundraising in den USA bietet, ist der Griff nach U.S.-Fördergeldern aber in der Tat nahezu jeder deutschen Nonprofit-Organisation zu empfehlen.

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Rechtsanwalt Frankfurt a.M.

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