Rechtsanwalt David Herz ist Partner der Kanzlei und betreut überwiegend Mandate im Gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht. Herr Herz hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin absolviert. Als Studienschwerpunkt wählte er das Wirtschafts- und Unternehmensrecht mit den Unterschwerpunkten Urheber-, Marken-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht. Bereits während des Studiums war Herr Herz über mehrere Jahre in einer mittelständischen Berliner Kanzlei tätig, die sich auf internationales Wirtschaftsrecht spezialisiert hat. Das Rechtsreferendariat absolvierte Herr Herz am Kammergericht Berlin. Seine Strafrechtsstation leistete er bei der Berliner Staatsanwaltschaft in der Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen ab. Durch eine selbstständige Nebentätigkeit im Bereich Online-Marketing konnte er bereits Erfahrung als Unternehmer sammeln. Sprachen: Englisch Französisch Tätigkeitsbereiche: