Rassistische Äußerungen auf Facebook können fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen
Das Arbeitsgericht Mannheim hat am 19.02.2016 (Az. 6 Ca 190/15) über die Kündigung eines Bahnmitarbeiters entschieden, der auf seinem Facebook-Account ein Foto des Eingangstors von Auschwitz mit der Bildunterschrift „Polen ist bereit für die Flüchtlingsaufnahme“ veröffentlicht hat.
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