Aufgrund des verstärkten Fahndungsdrucks der Steuerbehörden und der entsprechenden Berichte in den Medien war die Kanzlei in letzter Zeit verstärkt für Neumandanten – zum Teil aufgrund Empfehlung anderer Steuerberater – tätig auf dem Gebiet der steuerlichen Selbstanzeige. Daneben war die Strafverteidigung in Steuerstrafverfahren schon immer ein Schwerpunkt der Kanzlei aufgrund der vorhandenen Qualifikation sowohl im rechtlichen wie auch im steuerlichen Bereich.
Durch den Deutschen Unternehmenssteuer Verband (DUV e. V.) ist Herr Christian von der Linden nun als Verteidiger im Steuerstrafrecht zertifiziert worden. Voraussetzung für die Zertifizierung ist neben einer mindestens fünfjährigen beruflichen Erfahrung zum einen der Nachweis besonderer theoretischer wie auch besonderer praktischer Kenntnisse im Bereich des Steuerstrafrechts. Dafür muss der Fachanwaltskurs entweder im Strafrecht oder im Steuerrecht erfolgreich absolviert worden sein, in den letzten drei Jahren mindestens 15 Stunden Fortbildung auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts nachgewiesen werden und in mindestens 25 Fällen müssen Mandanten in steuerstrafrechtlichen Verfahren beratend oder gerichtlich vertreten worden sein. Von den 25 Fällen muss in mindestens 15 Fällen eine Vertretung in einem anhängigen Steuerstrafverfahren vorgelegen haben. Nach Zertifizierung ist jährlich eine Fortbildung von 10 Stunden auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts erforderlich.
Leider zeigt sich die wachsende Relevanz des Steuerstrafrechts auch in der laufenden Steuerberatung, da zunehmend eine steigende Tendenz erkennbar ist, dass zum Beispiel bei Betriebsprüfungen Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.