Trotz nachträglicher Mietzinszahlung ist mir eine erfolgreiche Räumungsklage gegen eine Mieterin gelungen. Trotz Mahnungen, Abmahnungen, Androhung der fristlosen Kündigung hatte die Mieterin von Beginn des Mietverhältnisses an unregelmäßig oder gar nicht die Miete bezahlt. Vor dem Verhandlungstermin über die Räumungsklage hat die Mieterin alle offenen Verbindlichkeiten beglichen. Da außer der fristlosen Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, hat der Mieterin der Zahlungsausgleich nicht geholfen.
Erfolgreiche Räumungsklage trotz nachträglicher Mietzinszahlung
Juristische Bibliothek auf anwalt-seiten.de - Fachartikel von Anwältinnen und Anwälten auf anwalt-seiten.de
Rechtsanwalt Dipl.Bw. Wolfgang Schiebel, Bankkaufmann zum Thema Erfolgreiche Räumungsklage trotz nachträglicher Mietzinszahlung
Top Schlagworte: Kündigung Mietverhältnisses Mieterinan Rechtsanwalt Dipl.Bw. Wolfgang Schiebel, Bankkaufmann schreiben
Durchsuchen
Artikel - Info
Datum: 06.02.2021zuletzt überarbeitet: 06.02.2021
mal gelesen.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Dipl.Bw. Wolfgang Schiebel, Bankkaufmann
Finanzen-Recht-Steuern
72108 Rottenburg am Neckar
Permalink
https://www.anwalt-seiten.de/daten/fachartikel/670
Schlagworte
Autor: Rechtsanwalt Wolfgang Schiebel an Rechtsanwalt Dipl.Bw. Wolfgang Schiebel, Bankkaufmann schreiben
Das könnte sie auch interessieren:
Gesetze zum Thema:
BGB § 1283 | Bürgerliches Gesetzbuch Kündigung (1) Hängt die Fälligkeit der verpfändeten Forderung von einer Kündigung ab, so bedarf der Gläubiger zur Kündigung der Zustimmung des Pfandgläubigers nur, wenn dieser berechtigt ist, die Nutzungen zu ziehen.(2) Die Kündigung des Schuldners ist nur wirksam, wenn sie dem Pfandgläubiger und dem Gläubiger erklärt wird.(3) Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 eingetreten, so ist auch der Pfandgläu... |
KSchG § 15 | Kündigungsschutzgesetz Unzulässigkeit der Kündigung (1) Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats ist unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und daß die nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes erforderliche Zustimmung vorliegt oder d... |
KSchG § 13 | Kündigungsschutzgesetz Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen (1) Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung kann jedoch nur nach Maßgabe des § 4 Satz 1 und der §§ 5 bis 7 geltend gemacht werden. Stellt das Gericht fest, dass die außerordentliche Kündigung unbegründet ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die... |
Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar. Durch die Zurverfügungstellung dieser Informationen kommt weder ein Vertrag mit dem Leser zustande, noch kann hierdurch eine fundierte rechtliche Beratung ersetzt werden. Es wird keine Haftung übernommen im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Alle Rechte verbleiben beim Autor, eine Wiedergabe über egal welches Medium bedarf der Erlaubnis.