Wohl dem, der eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wenn es zu einem Unfall kommt. Ist die Haftungsfrage nicht eindeutig, also steht ein Mitverschulden im Raum, dauert es oft Wochen, bis die Haftpflichtversicherung des Unfallgegeners Zahlungen leistet.
Eine Vollkaskoversicherung zahlt da meist viel schneller, weil es nicht darauf ankommt, wen welche Verursachungsbeiträge an dem Unfall treffen. Allerdings steigt die Prämie. Mit der Inanspruchnahme der Vollkasko wird man im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft und es wird die nächsten Jahre teurer bei der Versicherungsprämie.
Die bislang umstrittene Frage, ob der Schädiger auch bei nur anteiliger Schadenverursachung für den Rückstufungsschaden haftet, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. April 2006 ( VI ZR 36/05 ) zugunsten der Geschädigten entschieden. Damit lohnt sich die Inanspruchnahme sowohl der eigenen Vollkaskoversicherung als auch der gegnerischen Haftpflichtversicherung gerade in Mithaftungsfällen, da der Geschädigte auf diese Weise meist einen fast vollständigen Ausgleich des entstandene Schadens einschließlich aller Nebenpositionen wie Abschleppkosten, Wertminderung, Ausfallschaden etc. erreichen kann. Man muss es nur machen (und wissen wie's geht). Wir beraten und vertreten Sie gerne.
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