Nicht jede Sorgfaltsmaßnahme verhindert immer einen Unfall
Nicht jede Pflichtverletzung eines Reitlehrers begründet also bei einem Reitunfall einen Schadenersatzanspruch. Der Fehler des Reitlehrers muss immer viel mehr auch direkt mit dem Unfall ursächlich zusammenhängen, so entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem bekanntgegebenen Urteil Az.: 4 U 162/12 Frankfurt am Main / Ihre Rechtsanwältin Jasmin Pesla, tätig auch im Tierrecht / Hunderecht / Anwalt Neuhaus am Rennweg
Reitlehrer muss nicht bei jedem Reitunfall haften
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Rechtsanwältin Jasmin Pesla zum Thema Reitlehrer muss nicht bei jedem Reitunfall haften
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Datum: 15.04.2020zuletzt überarbeitet: 15.04.2020
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Verwaltungsrecht

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