Eintritt des Versicherungsfalles - wer muß leisten ?
Ein durchgängiges Problem in allen Versicherungszweigen ist den genauen Zeitpunkt des Versicherungsfalles beweisen zu können, insbesondere dann, wenn sich zwei Versicherungen gegenüberstehen, die alte nicht mehr bestehende und die neue Versicherung. Der alte Versicherer behauptet, der Versicherungsfall wäre nicht in dem bei ihm versicherten Zeitraum entstanden, der neue Versicherer behauptet, der Schaden wäre vorvertraglich und nicht bei ihm versichert. Für die Gebäudeversicherung (Leitungswasserschaden) hat jetzt wieder das OLG Celle am 10.05.2012, Az 8 U 213/11 entschieden, dass es dabei bleibt, dass der Versicherungsnehmer beweisen muß zu welchem genauen Zeitpunkt der Schaden eingetreten ist. Unklarheiten gehen zu Lasten des Versicherungsnehmers, eine Beweiserleichterung kann weder aus prozessrechtlichen noch materiellrechtlichen Gründen gewährt werden.
Grundsätzlich empfiehlt sich kein Wechsel einer Versicherung , sogar bei der Kfz-Versicherung kann es Probleme bei der Teilkasko zum Wechsel bei Jahresende geben, wenn der PKW an Silvester auf der Straße parkt und von einer Rakete getroffen wird. Wer kann dann nachweisen, dass der Versicherungsfall sich genau von 0.00 Uhr oder danach ereignet hat.
Vor allem bei \"schlummernden\", oder verzögertem Schadenseintritt kommt es nicht auf den Schadenseintritt, sondern auf die Schadensursache an, die im Nachhinein oft nicht mehr genau bestimmt werden kann.
Mein Tipp: Lieber etwas höhere Prämien, aber Sicherheit im Schadensfall.