Haben es beide oder einer der Eheleute es eilig, wieder unverheiratet zu sein, bestehen mehrere Möglichkeiten, das Scheidungsverfahren zu beschleunigen.
1. Gemeinsame Sache
Das Familiengericht prüft für die Scheidung die Scheidungsvoraussetzungen.
Hier ist die Einhaltung der gesetzlichen Trennungszeit die wichtigste.
Sind sich beide Eheleute einig, möglichst schnell geschieden werden zu wollen, besteht die Möglichkeit im Scheidungsantrag übereinstimmend eine Trennung im Rechtssinne bereits in der Ehewohnung anzugeben.
Diese Angaben werden vom Gericht nicht hinterfragt oder gar geprüft, müssen aber selbstverständlich der Wahrheit entsprechen.
2. vorauseilender \"Gehorsam\"
Für die Scheidung ist grundsätzlich die Regelung des Versorgungsausgleichs notwendig.
Hierzu werden den Eheleuten vom Gericht nach Einzahlung der Gerichtskosten entsprechende Formulare zugesandt, die ausgefüllt wieder an das Gericht zurückgesandt werden müssen.
Hat Ihr Anwalt Ihnen diese Formulare bereits zuvor zukommen lassen, können Sie diese bereits mit dem Scheidungsantrag einreichen und haben so wenigsten drei Wochen Zeit \"gewonnen\".
3. gemeinsame Sache II
Bevor der Scheidungsantrag eingereicht wird, sollten sich die Eheleute über sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Scheidung bereits geeinigt haben. Sollte auch nur eine \"Folgesache\" gerichtlich entschieden werden müssen, so kann dies die Scheidung über Jahre verzögern.