VwGO § 175
Teil V Schluß- und Übergangsbestimmungen VwGO § 175 BGBl I 1960, 17 Verwaltungsgerichtsordnung Neugefasst durch Bek. v. 19.3.1991 I 686;§ 43 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz gilt entsprechend.
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