Mit großer Mehrheit hat der Bundestag am 09.11.2007 das neue Unterhaltsrecht verabschiedet, welches zum 01.01.2008 in Kraft treten soll, nachdem die Reform zum 01.07.2007 zuvor durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt worden ist. Ziel des neuen Unterhaltsrechts ist es, die Kinder besser zu stellen. Inhalt der Unterhaltsreform sind insoweit drei Kernpunkte, erstens die Förderung des Kinderwohls, zweitens die Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung sowie drittens die Vereinfachung des Unterhaltsrechts.