\"Für die Zeit ab 01.01.2011 sehen die Familiensenate des OLG Frankfurt am Main eine Erhöhung der im Wesentlichen seit 2005 geltenden Mindestbedarfs- und Selbstbehaltssätze als unumgänglich an und haben deshalb bereits jetzt beschlossen, dass sie beabsichtigen, folgende Neufestsetzungen vorzunehmen:
Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige,
800 € für Nichterwerbstätige,
Ehegattenselbstbehalt: 1.050 € für Erwerbstätige,
975 € für Nichterwerbstätige,