Eine Konzeptbewerbung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) ist derzeit noch nicht berücksichtigungsfähig. Der Bund als Verordnungsgeber muss zunächst die Ärzte-ZV im Hinblick auf die Details und Folgen einer MVZ-Konzeptbewerbung anpassen.
1. INTERNATIONALES HANDELSRECHT u. VERTRAGSRECHT