I. Besteht eine rechtliche Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages?
1. Direkte gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages:
Grundsätzlich (wichtigste Ausnahme Kfz-Haftpflichtversicherung) besteht für einen Verbraucher keine Verpflichtung, einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Dagegen besteht für eine Vielzahl von Berufsgruppen eine Verpflichtung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages (so z.B. für Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Jäger usw).