Patienten, die aufgrund ärztlicher Behandlungsfehler geschädigt werden, haben fast immer mit schier unüberwindbaren Hürden bei der Geltendmachung ihrer Forderungen zu kämpfen. Oftmals führt dies dazu, dass der Patient durch die psychische Belastung der Auseinandersetzungen mit dem Haftpflichtversicherer zusätzlich geschädigt wird. Der allgemeine Grundsatz, dass die Voraussetzungen eines (Schadensersatz-) Anspruchs von Anspruchssteller darzulegen und zu beweisen sind, wirkt sich im Arzthaftungsrecht besonders nachteilig aus. Der Patient ist in aller Regel nicht nur medizinischer Laie.