Beweislast im Berufsunfähigkeitsprozess
Macht der Versicherungsnehmer erstmalig einen Anspruch auf Leistungen aus einer abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung geltend, so muss er in einem etwaigen gerichtlichen Verfahren umfangreich schriftsätzlich vortragen. Er ist dabei unter anderem darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass ihm seine berufliche Tätigkeit, so wie er sie zuletzt in gesunden Tagen ausgeübt hat, nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt möglich ist.