Unternehmer haben Sozialversicherungsbeiträge für „scheinselbständige“ Mitarbeiter an die Krankenkassen zu zahlen
Unternehmer, welche „scheinselbständige“ Mitarbeiter beschäftigen, riskieren die Sozialversicherungsbeiträge für diese tatsächlich sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten nachträglich für Monate oder sogar Jahre an die Krankenkasse zahlen zu müssen.