Am 19. März 2015 hat das Arbeitsgericht Mainz unter dem Geschäftszeichen 3 Ca 1197/14 ein spektakuläres Urteil zur Befristung von Fußballprofiarbeitsverträgen gefällt, welches bisher nicht rechtskräftig ist und mit Sicherheit auch in die Rechtsmittelinstanz gehen wird.