Zu den Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer, lebenszerstörender Krankheit des Versicherungsnehmers
Kinderwunschförderungsgesetz ändert nichts an der Ungleichbehandlung von privat und gesetzlich Versicherten bei der Kostenübernahme von Künstlicher Befruchtung
von Olga Voy-Swoboda, Fachanwältin für Medizinrecht, Emsdetten