Von Rechtsanwältin Helicia H. Herman, Ottobrunn bei München
Vielen Mietern sind die komplizierten Mietkostenabrechnungen ein Graus. Die Abrechnung ist ein Wirrwarr aus Zahlen und Werten, anhand derer die Kosten eines Anwesens auf dessen Mieter umgelegt werden sollen und dann werden auch noch hohe Nachforderungen an den Mieter gestellt.
Zunächst gilt festzuhalten, dass Betriebskosten der Mieter nur dann schuldet, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung im Mietvertrag dies vorsieht.