Es gibt eine Reihe von standartisierten Messmethoden im Straßenverkehr, um Geschwindigkeitsübertretungen festzustellen. Messsysteme, die von der Rechtsprechung als standartisiert anerkannt sind, werden nach einem Einspruch in einem Bußgedverfahren vom Gericht nur sehr begrenzt überprüft. Das Gericht kann sich in diesen Fällen damit begnügen, die gemessene Geschwindigkeit und ggfs. eine in Abzug zu bringende Toleranz festzustellen.