Der Bundesgerichtshof hat eine praktisch wichtige Streitfrage beim Wohnungsverkauf entschieden. Der Verwalter oder die Miteigentümer einer Eigentumswohnung dürfen ihre Zustimmung zum Verkauf nicht von der Vorlage des Kaufvertrages abhängig machen. Sie müssen sich mit den Daten des Käufers begnügen.
In der Praxis hatte es bei der Abwicklung von Wohnungskaufverträgen immer wieder Verzögerungen und Diskussionen gegeben, weil Verwalter vom Notar die Vorlage des Kaufvertrages verlangten, bevor sie ihre Zustimmung erteilen wollten.