Der Bundesgerichtshof hat am 9. Oktober 2019 zum Aktenzeichen IV ZR 235/18 ein sehr wichtiges Urteil hinsichtlich befristeter Anerkenntnisse in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung gefällt.
Bislang waren bei einer bejahenden Leistungsentscheidung des Versicherers, also dem Ausspruch eines Anerkenntnisses, wenn dieses (lediglich) befristet ausgesprochen wurde, insbesondere zwei Fragen umstritten: