Schließen die Ehegatten ein sog. „Berliner Testament“, muss dies nicht bis in alle Zeiten gelten. Eine Abänderung ist möglich.
Unter dem Berliner Testament wird ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten verstanden. Die Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Häufig werden dann Kinder oder andere Personen als Schlusserben eingesetzt, d.h. als Erben des überlebenden Ehegatten. Was ist, wenn sich nach vielen Jahren ein Ehegatte nicht mehr daran halten möchte. Kann er vom gemeinsamen Testament zurücktreten?