Mit dem Tode des Erblassers ...
... geht der gesamte Nachlass auf die oder den Erben über. Allerdings gehören zum Nachlass häufig auch Schulden, von denen der Erbe vielleicht nichts weiß.
Zunächst sind da die Erbfallschulden, also die Schulden, die durch den Erbfall selbst bzw. durch den Tod des Erblassers ausgelöst werden. Hierzu gehören insbesondere die Kosten der Beerdigung.