Immer wieder suchen mich Mandanten auf und halten eine polizeiliche Vorladung in Händen: Vorwurf Unfallflucht.
Viele dieser Mandanten haben jedoch einen „Unfall“ nicht wahrgenommen und verstehen daher den strafrechtlichen Vorwurf nicht.
Deshalb eine kurze Erläuterung des § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort):