Mit der Riester-Reform im Jahr 2001 beschloss der Gesetzgeber erstmals die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge. Banken und Versicherungen haben seitdem viele Verträge, auch mit Mitgliedern der sogenannten verkammerten Berufe, geschlossen. Diese Personen sind jedoch in den berufsständischen Versorgungswerken versichert. Im Einzelnen handelt es sich u.a. um folgende Gruppen:
Ärzte,
Zahnärzte,
Tierärzte
Apotheker
Architekten
Rechtsanwälte,
Notare
Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer