Unternehmer müssen an vieles denken und für vieles Vorsorge betreiben. Unternehmen müssen insbesondere vor Risiken geschützt werden.
Ein nicht zu unterschätzendes Risiko ist der Tod des Unternehmers, wie eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zeigt. Verstorben waren in diesem Fall nicht nur der alleinige Geschäftsführer, sondern auch beide in der Gesellschafterliste eingetragenen Gesellschafter der GmbH.