Arbeitsrecht: Internetsurfen während der Arbeitszeit kann Kündigung rechtfertigen
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 31.05.2007 kann die private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit eine verhaltensbedingte Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.