Aktuell wird in den Medien wieder heftig darüber diskutiert, ob die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, auch wegen Diebstahls bei Kleinstbeträgen, zulässig sei. Zuletzt hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 24.02.2009 entschieden, dass die Kündigung einer Supermarkt-Kassiererin wegen Diebstahls zweier Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 € rechtswirksam sei. In diesem Fall hatte die Kassiererin zwei Pfandbons im Wert von zusammen 1,30 € aus dem Personalbüro entnommen und für sich selbst eingelöst. Dieses Urteil hatte heftige Reaktionen ausgelöst.