Mit Urteil vom 24.5.2012 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass es zur Darlegung der betriebsbedingten Gründe bei einer Kündigung nicht ausreicht, wenn ein Arbeitgeber vorträgt, es sei eine Hierarchieebene weggefallen. In derartigen Fällen gelten erhöhte Anforderungen an den Vortrag des Arbeitgebers.
Der Arbeitnehmer trug im Prozess vor, sein Arbeitsplatz sei bei im Wesentlichen gleich bleibenden Aufgaben lediglich neu besetzt worden, während der Arbeitgeber behauptete, durch Zusammenlegung von Produktionsstandorten, sei die Stelle weggefallen.