Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland erstmals ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Dabei warf das Mindestlohngesetz (MiLoG) zunächst mehr Fragen auf als es beantwortete. Mittlerweile sind die ersten Urteile zum MiLoG ergangen.
monatliche Leistungsboni
Monatlich gezahlte Leistungsboni sind in die Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen, da sie eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung darstellen. Dies entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 20.04.2015. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig.
jährliche Sonderzahlungen