Schutzgegenstand und Aufgabe des Wettbewerbsrechts ist es, den Wettbewerb im Interesse der Betroffenen - der Wettbewerber, der Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer - von Verfälschungen und damit vor Einschränkungen des Wettbewerbes zu schützen.
Verhinderung unlauteren Wettbewerbs