In meinem Blog finden Sie einen Beitrag über die Möglichkeit aufgrund von Mietmängel die Miete zu mindern:
https://rechtsanwalt-steinhauer.de/vertragsrecht/mietmaengel-wann-kann-gemindert-werden/
Grundsätzlich ist der Abschluss befristeter Arbeitsverträge nicht zulässig, damit der Arbeitgeber nicht durch den fortlaufenden Abschluss solcher Verträge die zu Gunsten der Arbeitnehmer bestehenden Kündigungsschutzvorschriften umgehen kann.
Befristete Arbeitsverhältnisse sind in vielen Branchen bereits seit langer Zeit üblich und werden mittlerweile bei jeder zweiten Neuanstellung eingegangen. Auch zukünftig erscheint es bereits aufgrund der allgegenwärtigen Auswirkungen der Finanzkrise auf deutsche Unternehmen naheliegend, dass Arbeitgeber noch vermehrt auf befristete Arbeitsverträge zurückgreifen werden.