Gegenwärtig werden wegen der angeblichen Nutzung von sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken verstärkt Abmahnungen ausgesprochen. Diese richten sich meistens gegen den Inhaber des Internetanschlusses und oftmals nicht gegen den Nutzer des Peer-to-Peer-Netzwerkes.
Das Abmahnschreiben enthält nicht nur eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die binnen einer kurzen Frist zu unterzeichnen und zurückzuschicken ist, sondern auch eine Schadenersatzforderung und die Anwaltsrechnung. Oftmals soll ein Gesamtbetrag von mehr als 1.000,00 € bezahlt werden.