Haben es beide oder einer der Eheleute es eilig, wieder unverheiratet zu sein, bestehen mehrere Möglichkeiten, das Scheidungsverfahren zu beschleunigen.
1. Gemeinsame Sache
Das Familiengericht prüft für die Scheidung die Scheidungsvoraussetzungen.
Hier ist die Einhaltung der gesetzlichen Trennungszeit die wichtigste.
Sind sich beide Eheleute einig, möglichst schnell geschieden werden zu wollen, besteht die Möglichkeit im Scheidungsantrag übereinstimmend eine Trennung im Rechtssinne bereits in der Ehewohnung anzugeben.