Bundesgerichtshof bestätigt die Haftung des faktischen Geschäftsführers auch nach Novellierung der Insolvenzordnung
Eine leider nicht seltene Situation: Dem Unternehmen, hier einer GmbH geht es schlecht. Der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer kommt seinen Verpflichtungen nur sehr mäßig nach. Ein langjähriger Angestellter springt in die Bresche und handelt für das Unternehmen, um es zu retten. Es kommt wie es kommen muss: Die Rettung misslingt, das Unternehmen wird zahlungsunfähig und ein Insolvenzverfahren eröffnet.