Gerade im Sozialrecht (Streitigkeiten über jegliche Sozialleistungen des Staates wie Arbeitslosengeld I und II, Renten, gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Sozialhilfe, Schwerbehindertenrecht, Pflegeversicherung, Kinder- und Jugendhilferecht, BAföG, usw.) ist es dem Bürger auf Grund zu geringem Einkommen oder zu geringer Mittel oft nicht möglich einen Rechtsanwalt zu beauftragen und dadurch seine Rechte gegenüber den Behörden durchzusetzen.