Seit längerer Zeit beobachten wir vermehrt außerordentliche Kündigung von Sparbüchern (Sparkassenkapitalbriefen) durch verschiedene Sparkassen bundesweit. Dabei ist das Vorgehen immer dasselbe: Der Kunde wird angeschrieben und ihm wird mitgeteilt, dass die Bank von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen müsse, da das Zinsmodell nicht mehr dem aktuellen Zinsniveau entspreche. Weiter heißt es im Kündigungsschreiben zumeist wörtlich