Nach der Rom I- und der Rom II-Verordnung ist seit dem 21. Juni 2012 die Rom III-Verordnung (Rom III-VO, VO 1259/2010/EU) in Kraft, durch die sich u.a. das internationale Scheidungsrecht grundlegend geändert hat. Damit besteht nun auch eine EU-Verordnung bei der Trennung von Ehegatten bzw. bei der Ehescheidung.
Alte Regelung:
Bisher war die Staatsangehörigkeit beider Ehegatten maßgeblich. Nur nachrangig wurde auf das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes abgestellt.
Neue Regelung: