Gemäß § 8 TzBfG kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate in einem Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern besteht, einen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit stellen.
Nach § 8 Abs. 3 TzBfG hat er den Antrag 3 Monate vor dem gewünschten Beginn bei seinem Arbeitgeber zu stellen.
Gemäß § 8 TzBfG muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen, dass der beantragten Verringerung der Arbeitszeit betriebliche Gründe entgegenstehen.